Baden-Württemberg und Berlin hatten Rauchverbote ausgesprochen, die verfassungswidrig waren, was vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 30.07.2008 entschieden wurde. Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland Ländersache. Und da sich die meisten Gesetzestexte im Kern gleichen, dürfte das Urteil symbolisch sein, dass auch andere Bundesländer ihre Nichtraucherschutzgesetze überprüfen und nachbessern müssen. Das Bundesland Berlin hat im Januar diesen Jahres jedenfalls sein Rauchverbot in Kneipen gelockert. Die rot-rote Landesregierung hat sich nach ausführlicher Beratung darauf geeinigt, dass es ist jetzt in Gaststätten wieder erlaubt zu rauchen, wenn diese einen Raum von höchstens 75m² haben, und es dürfen keine Speisen im Lokal angeboten werden. Außerdem bleibt Minderjährigen der Zutritt verwehrt. Es wird nun festgestellt, dass einerseits ein umfassender Nichtraucherschutz gewährleistet ist und auch die Interessen der Gastwirte ausreichend berücksichtigt bleibt. Die Opposition kritisiert, dass nicht genug Mut aufgebracht wird, einen umfassenden Nichtraucherschutz durchzusetzen. Klar kann es existenzgefährdend sein, wenn durch Gesetzgebungen Gäste in der Gastronomie ausbleiben. Ich selbst rauche auch. Aber wenn in der Gastronomie ein freiwilliges oder auch ein gesetzliches Rauchverbot existiert, finde ich das völlig in Ordnung. So mancher Raucher geht vielleicht tatsächlich nicht mehr oder seltener aus. Aber dafür wissen Nichtraucher zu schätzen, dass sie beim Essen nicht mehr eingenebelt werden. Und ich denke, dass dies sich so in den Umsätzen der Gastronomie bemerkbar macht, dass der Tageseinnahmen wenigstens nicht rückläufig sein werden. Das Rauchverbot gilt ja jetzt schon eine ganze Weile. Da bin ich überzeugt, dass sich die Gästezahlen wieder auf ein gewohntes Maß eingependelt haben. Die Schwankungen der Umsätze haben sich sicher in der Kasse der Restaurants und anderen Gastronomiebetriebe bemerkbar gemacht. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzes gingen die Umsatzzahlen sicher erst einmal zurück. Aber inzwischen dürften mehr Nichtraucher in der Gastronomie zu Gast sein, und viele Raucher dürften sich auch mit den Gesetzen arrangiert haben. Die finanzielle Durststrecke haben die Gastwirte sicher überstanden. Insbesondere dann, wenn die Zeit vor und während der neuen Gesetzgebung für Investitionen genutzt wurde. Die Gelegenheit war günstig: die Renovierung der Räume, eine neue Einrichtung oder auch die Anschaffung neuer Kassen oder Registrierkassen kann bei der Gelegenheit getätigt worden sein. Kleine Kneipen kommen bestens mit einer Registrierkasse aus. Wenn geraucht werden darf, werden eh nur Getränke ausgeschenkt. Da reicht es aus, wenn die Registrierkassen die Getränke den “Warengruppen” alkoholische und alkoholfreie Getränke zuordnen kann. Größere Gastronomiebetriebe profitieren da eher von Kassensystemen, die umfangreich die einzelnen Betriebsbereiche miteinander verbinden und verwaltend unterstützen können. Ob aber nun als Kasse eine Registrierkasse, ein Kassensystem, eine Netzwerkkasse oder ein mobiles Kassensystem genutzt wird: wichtig ist, dass die jeweilige Kassensoftware leistungsstark genug ist, um die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Denn Kassen haben die Hauptaufgabe, Verkäufe zu registrieren und aufzusummieren. Dem Gast muss ein Beleg erstellt werden können, und für die betriebliche Buchhaltung ist ein Beleg zwingend erforderlich. Wenn Kassensysteme noch weitere Aufgaben übernehmen, erleichtern oder verwalten können, ist das für manchen Betrieb sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
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